Aktuelles 2020
Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von »Verbandmitteln« und »sonstigen Produkten zur Wundbehandlung«
Am 16.08.2019 ist das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
(GSAV) und damit Neuregelungen zur Verbandmitteldefinition
in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes
ist der G-BA aufgefordert, bis zum 31.08.2020 eine Richtlinie
zur Abgrenzung von »klassischen Verbandmitteln« zu »sonstigen
Produkten zur Wundbehandlung« vorzulegen.
Keine Änderungen in Übergangsfrist
Bis 12 Monate nach Veröffentlichung der Abgrenzungsrichtlinie
ändert sich bei der Verordnung von »Verbandmitteln« für die
Versicherten der Anspruch gegenüber den Kassen nicht. Die bisherige
Erstattungspraxis und Zuordnung zu den Verbandmitteln
bleiben erhalten.
TERMINE 2020
11.03. „Oldenburger round table" rund um Wunde
17.03. "Alles rund um Dekubitus"
25.03. "Mitgliederversammlung"
Download Bereich
In unserem Downloadbereich haben wir interessantes und wissenswertes für Sie bereitgestellt. [weiter]